Beispiel eines
 großen Mediationsverfahrens
 

Der folgende Vortrag wurde von DDr. Patricia Velikay anlässlich der Tagung

"Umweltmediation – ein geeignetes Instrument für betroffene BürgerInnen – Chancen und Gefahren aus der Sicht von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen"

gehalten. Er ist im gleichnamigen Tagungsband, herausgegeben vom ÖKOBÜRO (Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen, Volksgartenstraße 1, 1010 Wien) erschienen.


Mediationsverfahren "Hühnerhaltung"

Vorbemerkung der Veranstalter (ÖKOBÜRO):

Die Entscheidung, dass der Vortrag und somit die öffentliche Präsentation des Mediationsverfahrens "Hühnerhaltung" stattfinden soll, erfolgte nach eingehender Diskussion der Parteien gemeinsam mit Frau DDr. Velikay. Ausschlaggebend für die Zusage war der Wunsch der Parteien, in der Öffentlichkeit Bewusstheit für das bestehende Problem in der Hühnerhaltung und breite Unterstützung für die Umsetzung des Ergebnisses der Mediation zu erzielen. Folgendes Statement der Parteien wurde eingangs verlautbart: "Der Mediationsprozess, den Frau Dr. Velikay beschreiben wird, konnte Dank des Engagements aller Beteiligten erfolgreich abgeschlossen werden. Nun geht es um die Umsetzung der Ergebnisse. Dabei handelt es sich um eine besonders sensible Phase, welche viel Fingerspitzengefühl erfordert. Um diese Implementierung der Mediationsergebnisse nicht zu gefährden, haben die am Mediationsprozess Beteiligten nach Aussendung der Einladung zu dieser Veranstaltung das Übereinkommen getroffen, im Rahmen der Veranstaltung nicht selbst aufzutreten. Es wurde darüber Einigung erzielt, dass Frau Dr. Velikay den Ablauf des Mediationsprozesses im Rahmen der Veranstaltung in einer mit den Beteiligten akkordierten Weise schildern wird."

Einleitung

Jeder von Ihnen hat schon einmal im Supermarkt Eier gekauft. Dabei ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, dass es Packungen von verschiedensten Anbietern gibt, die das Zeichen "tierschutzgeprüft" tragen. Dies ist ein österreichisches Qualitätszeichen für alternative Eiererzeugung, welches gewisse Haltungsbedingungen garantiert (z.B. Freilandhaltung, Bodenhaltung, etc.). Es wird von der Kontrollstelle für artgerechte Nutztierhaltung vergeben, deren Eigentümer 4 Tierschutzorganisationen sind. Tierschutz-geprüfte Eier sind Eier von "glücklichen Hühnern". Eine der Haltungsbedingungen umfasst die Unversehrtheit der Tiere (Verstümmelungs-Verbot). Gemäß den Richtlinien der Kontrollstelle für die Vermarktung von "tierschutzgeprüften" Eiern ist der Einsatz von Junghennen mit kupierten (gekürzten) Schnäbeln grundsätzlich verboten (seit Feber 1998). Es gibt auch eine EU-Verordnung über die Tierhaltung im biologischen Landbau, welche das routinemäßige Schnabelkürzen verbietet (seit 1999). Für die österreichischen Bauern bedeutet das Qualitätszeichen "tierschutzgeprüft" eine Sicherung ihrer Absatzmöglichkeiten gegenüber der ausländischen, billig produzierenden Konkurrenz. Gleichzeitig stellen die ständig wachsenden Anforderungen, die mit dem Erhalt des Zeichens verbunden sind, einen gewissen Druck für die Bauern dar.

Der Konflikt

In der Praxis kämpfen die Bauern mit einem großen Problem: In etlichen Ställen entwickelt sich bei den Hühnern das sogenannte Federpicken und in der Folge nicht selten Kannibalismus (beschädigtes Gefieder, kahle Hennen, blutende Hennen, Tierverlust). Für den einzelnen Bauern bedeutet dies nicht nur einen krassen finanziellen Verlust, sondern auch persönlichen Stress und Imageverlust. Federpicken und Kannibalismus kann durch das Kürzen der Schnäbel vermindert werden. Von Seiten der Bauernschaft besteht daher größtes Interesse das Schnabelkürzen zuzulassen, und das Verbot des Schnabelkürzens stößt auf wachsendes Unverständnis. Für die Tierschutzorganisationen ist die Unversehrtheit der Tiere ein Versprechen, das sie dem Konsumenten gegenüber gegeben haben und einhalten wollen. Die Unversehrtheit ist eine unverrückbare Voraussetzung dafür, dass sie das mit ihrem Namen verbundene Zeichen "tierschutzgeprüft" weiterhin vergeben. Von beiden Seiten wird der Konflikt verständlicherweise sehr emotional erlebt und Diskussionen werden dementsprechend hitzig geführt. Für die Bauern geht es um ihre Existenz, für die Tierschutzorganisationen geht es um ihre Identität und Überzeugung von Grundwerten und somit ebenfalls um ihre Existenz.

Vom Konflikt direkt oder indirekt betroffene Gruppierungen

Diese sind gereiht nach Positionsblöcken "Für - Wider", wie sie von den Teilnehmern an den Gesprächen der Vorbereitungsphase eingeschätzt und wahrgenommen wurden.
 
4 Tierschutzorganisationen
Kontrollstelle, die das Schnabelkürzungsverbot kontrolliert und das Zeichen "tierschutzgeprüft" vergibt
Wissenschafter (wissenschaftlicher Beirat der Kontrollstelle) · Bauernschaft (Eierproduzenten)
Junghennenaufzüchter, die den Bauern die Legehennen liefern
Tierärzte der Junghennenaufzüchter
Packstellen, die den Bauern die Eier abkaufen und an die Supermärkte weiterverkaufen
Handelsketten
 
Als für die Lösung des Konflikts relevant kristallisierten sich in der Vorbereitungsphase der Mediation alle Gruppierungen, ausgenommen der letzten, heraus.

Einzelne Schritte des Mediationsverfahrens

Erstkontakt

Die Initiative ging von Prof. Helmut Bartussek (Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Kontrollstelle) aus. Der Konflikt war in ein Stadium getreten, in dem Prof. Bartussek professionelle Unterstützung als sinnvoll oder gar notwendig erachtete. Er hatte von Mediation gehört und kontaktierte mich, wobei sich ihm die Frage stellte, ob ein Mediator oder ein Moderator beigezogen werden sollte. In einem telefonischen Gespräch stellte sich heraus, dass die in den Konflikt involvierten Gruppierungen noch nie alle gemeinsam an einem Tisch gesessen waren, dass die Diskussionen mit hoher Emotionalität geführt wurden, und dass ein zeitlicher Druck für klare Vereinbarungen gegeben war. Dies alles waren Hinweise dafür, dass ein klassisches Mediationsverfahren angebracht war. In der Folge wurde eine Präsentation über Möglichkeiten und Ablauf eines Mediationsverfahrens vereinbart, zu der Vertreter möglichst aller am Konflikt beteiligten Gruppierungen geladen wurden. Die Einladung erfolgte über die Kontrollstelle. Ich zog für diese Präsentation meinen Mediationskollegen, Mag. Wolfgang Vovsik, bei. Meiner Einschätzung nach verlangte die Komplexität und die Emotionalität des Verfahrens ein Team von zwei Mediatoren. Die möglichen Teilnehmer an einem folgenden Verfahren sollten uns beide kennenlernen können um ihre Entscheidung bestmöglich treffen zu können.

Präsentation

Diese fand am 15.12.1999 in Wien statt, Dauer 4 Stunden. 20 Personen, Vertreter unter-schiedlichster Gruppierungen (ausgenommen Handelsketten, welche in übereinstimmender Abschätzung der relevanten Akteure nicht eingeladen wurden). Am Ende erfolgte die Auftragserteilung für ein Mediationsverfahren "Hühnerhaltung" an DDr. Patricia Velikay und Mag. Wolfgang Vovsik.

Vorbereitungsphase / Vorgespräche

Ziel dieser Vorgespräche war es:
 
1. eine taugliche Verhandlungsrunde zu bilden (so klein und dadurch so effizient wie möglich, gleichzeitig aber so groß als notwendig, damit eine gültige Regelung zustande kommen kann)
2. ein spezifisches Verfahren zu entwickeln
 
Ablauf: Es fand zunächst jeweils ein Gespräch mit Vertretern folgender Gruppierungen statt:

4 Tierschutzorganisationen + Kontrollstelle
Bauernvertreter
Packstellen
Wissenschaftlicher Beirat
Junghennenaufzüchter + Tierärzte
 
Auf Grund der Zwischenergebnisse aus dieser ersten Vorverhandlungsrunde wurde ein zweites Vorgespräch abgehalten mit:
4 Tierschutzorganisationen

Junghennenaufzüchter + Tierärzte + Bauernvertreter
 
Ergebnis der Vorgespräche waren im wesentlichen folgende Punkte:
1.  Das Ziel und der Zweck des Mediationsverfahrens wurde einheitlich und gemeinsam so definiert, dass sich alle Beteiligten trotz ihrer unterschiedlichen Positionen darin wiederfinden konnten.
 
2.  Man einigte sich darauf, dass es in dem Verfahren nur insgesamt 3 Parteien, vertreten durch 3 Personen, geben sollte, von denen jede einzelne ihre Zustimmung zu einer gemeinsam gefundenen Regelung erteilen musste (Prinzip der Einstimmigkeit). Diese 3 Parteien waren:
  Die Gruppe der Bauern, vertreten durch Herrn Pazek
  Die Gruppe der Junghennenaufzüchter, vertreten durch Herrn Iber
  Die Gruppe der 4 Tierschutzvereine, vertreten durch Herrn Dungler
 
  Die 3 Parteienvertreter erhielten von den Gruppierungen, die sie vertraten, das Mandat übertragen, nach Rücksprache verbindliche Vereinbarungen zu schließen.
 
3.  Auf Grund ihres Fachwissens sollten als Experten in beratender Funktion (ohne Stimmrecht) an der Mediation teilnehmen:
  Der wissenschaftliche Beirat, vertreten durch Herrn Dr. Niebuhr
  Der Tierarzt Dr. Klinglmüller
  Die Kontrollstelle, vertreten durch Herrn Predl
 
4.  Die Erstellung einer gemeinsamen Arbeitsvereinbarung, in der u.a. das Prinzip der Einstimmigkeit, die Rollen der Teilnehmer und der verschwiegene Umgang mit den Medien geregelt wurde.
 

Mediationsverfahren

Es fanden insgesamt 5 Verhandlungstermine in der Dauer von durchschnittlich 4-5 Stunden statt.

Erste Sitzung:

Es wurde die vorliegende Fassung der Arbeitsvereinbarung von den insgesamt 6 Teilnehmern gemeinsam durchgearbeitet, in einigen wesentlichen Punkten präzisiert und unterzeichnet. (Anmerkung: Der Vertreter der Tierschutzorganisationen und der Tierarzt lernten sich bei diesem Termin erstmals persönlich kennen). Im Anschluss daran wurde das gemeinsame Ziel näher präzisiert. Es lautete: "Kein Kannibalismus - kein Schnabelkürzen". Abschließend wurden die weitere Vorgangsweise und eine Tagesordnung für den zweiten Termin gemeinsam beschlossen. Schwerpunkt: Sammlung von Daten und Fakten, welche die Teilnehmer bis zum nächsten Termin beschaffen und bereitstellen sollten.

Zweite Sitzung:

Es wurde ein Überblick über das Ausmaß des Auftretens von Federpicken/Kannibalismus erarbeitet, so dass alle Teilnehmer über denselben Wissensstand verfügten (Daten der Kontrollstelle, Daten von Betrieben, Austausch über Erfahrungen und Einschätzungen der Teilnehmer). Der Vertreter des wissenschaftlichen Beirates berichtete über die rechtliche Lage, über die Bedeutung des Schnabels für das Huhn und über die Auswirkungen des Kürzens des Schnabels. Dieser letzte Punkt wurde von den Teilnehmern unterschiedlich gesehen und wurde subjektiv und sehr emotionell diskutiert. Schließlich einigten sich die Teilnehmer darauf, dass in bezug auf das gemeinsame Ziel Kannibalismus zu verhindern, die Klärung dieser Streitfrage sekundär sei. Wichtig sei es zu klären, ob Federpicken/ Kannibalismus ohne Schnabelkürzen vermeidbar und in den Griff zu bekommen sei.

Dritte Sitzung:

Zunächst wurde die Tagesordnung gemeinsam beschlossen. Der Vertreter des wissen-schaftlichen Beirates erklärte anhand eines Videos mögliche Faktoren, die Federpicken/ Kannibalismus verursachen. Damit war der Arbeitsschritt "Gemeinsames Faktensammlung und Wissensaustausch" abgeschlossen. Auf Grund der Kontroverse am Ende der 2. Sitzung wurde erneut das gemeinsame Ziel präzisiert. Es lautete: "Gemeinsames Ziel ist eine Hühnerhaltung, bei der die Henne nicht kupiert ist, und sie keinen Kannibalismus und kein Federpicken zeigt. Den Weg dorthin wollen wir gemeinsam gehen". Der weitere Diskussionsverlauf ergab, dass sich die Teilnehmer darüber einig waren, dass Federpicken/Kannibalismus wahrscheinlich zu 100% nicht vermeidbar sein wird, dass aber das Ausmaß des Auftretens dieser Verhaltensstörung durch ein verfeinertes Abstimmen von Maßnahmen reduzierbar sein wird. Als nächster Schritt zur Zielerreichung wurden grundsätzlich 2 Möglichkeiten erarbeitet und diskutiert:

Ein wissenschaftlicher Kleinversuch, wobei der Vertreter des wissenschaftlichen Beirats bis zur nächsten Sitzung klären sollte, welche statistische Mindestanzahl an teilnehmenden Betrieben notwendig wäre.
Ein Großversuch für alle Betriebe
 
Es erfolgte ein Brainstorming über den Großversuch, wobei auch eine finanzielle Entschädigung für Bauern, die Schäden durch Kannibalismus erleiden, aufgelistet wurde. Anschließend wurden die Vorteile beider Möglichkeiten diskutiert. In der Folge wurde gegenseitig offengelegt, wie jede der Parteien zu handeln gedenke, falls es zu keiner Einigung käme. Zum Abschluss der Sitzung wurden die Bedürfnisse aller Beteiligten für die weitere Vorgangsweise gesammelt und dienten dem Mediatorenteam als Grundlage für die Erstellung der Tagesordnung für die nächste Sitzung.

Vierte Sitzung:

Der Vertreter des wissenschaftlichen Beirates berichtete über das Ergebnis seiner Erkundigungen. Um einen aussagekräftigen Versuch durchführen zu können wäre eine Mindestteilnehmerzahl von 200 Betrieben notwendig. Es wäre somit möglich die 20 wesentlichsten Faktoren, die für das Auftreten von Federpicken/Kannibalismus eine Rolle spielen, in ihrem Zusammenwirken zu erforschen. Der derzeit bekannt größte Versuch aus der Schweiz habe nur 100 Betriebe umfasst, wobei 60% der Hühner gekürzte Schnäbel hatten. Ein österreichischer Versuch dieser Größenordnung wäre weltweit einmalig und könnte erstmals die Frage klären, ob und wie in der Massenhühnerhaltung Federpicken/ Kannibalismus vermeidbar sei. In der Folge waren sich die Teilnehmer einig, dass eine Entschädigung für die am Versuch teilnehmenden Bauern und Junghennenaufzüchter erfolgen sollte, falls diese durch die Teilnahme am Versuch einen Schaden erleiden. Dann wurden nähere Details erarbeitet, wie ein möglicher Großversuch von statten gehen könnte.

In der Folge kam es zu einem längeren und emotional heftigen Austausch über unterschiedliche Positionen und Interessen bezüglich der beiden möglichen Varianten Groß- und Kleinversuch.

Ergebnis:

Der Vertreter der Junghennenaufzüchter konnte sich der Variante "Großversuch" anschließen, unter der Voraussetzung, dass die Bauern dies wollten und dass gewährleistet würde, dass die Junghennenaufzüchter durch den Versuch keinen Schaden erleiden. Der Vertreter der Bauernorganisationen erachtete das Zeichen "tierschutzgeprüft" als existenznotwendigen Marktvorteil für die österreichischen Bauern. Er selbst würde daher an einem Versuch teilnehmen und wollte als Bauernvertreter versuchen, die Bauern für die Teilnahme an einem Versuch zu motivieren. Dem Vertreter der Tierschutzvereine war wichtig, dass möglichst viele Qualitätseier mit dem Zeichen "tierschutzgeprüft" am Markt verkauft werden. Er wollte für dieses Ziel mit jenen Bauern, die sich am Versuch beteiligen, eine Allianz dahingehend bilden, dass er alles unternehmen würde, um die erforderlichen Gelder für den Versuch und für Entschädigungszahlungen an Bauern und Junghennenaufzüchter im Fall des Schadens aufzutreiben. Abschließend wurde vereinbart, dass die 3 Parteien die durch sie vertretenen Interessens-gruppen über den Stand der Verhandlungen informieren und mit ihnen Rücksprache halten. In der folgenden Sitzung sollte dann die Beschlussfassung und gemeinsame Formulierung der Endvereinbarung erfolgen.

Fünfte Sitzung:

Die Parteienvertreter berichteten über ihre Rücksprache mit den durch sie vertretenen Gruppierungen. Es erfolgte die einstimmige Beschlussfassung und die gemeinsame Formulierung der Endvereinbarung am 10.8.2000.
 
Endvereinbarung (Auszug):

Zur Erreichung des in der Arbeitsvereinbarung für das Mediationsverfahren "Hühnerhaltung" formulierten Zieles, haben sich die unterzeichnenden Parteienvertreter auf eine gemeinsame Vorgangsweise mit folgendem Inhalt geeinigt:

Vereinbarung
 
1.  Die unterzeichnenden Parteien beschließen ein Programm/Großversuch zu erarbeiten und durchzuführen, um das in der Präambel angeführte Ziel zu erreichen. Das Programm beinhaltet gem. Protokoll vom 6. Juni 2000 folgende Punkte:
 
  a.
 
  Daten der Kontrollstelle werden ausgewertet,
  Die wissenschaftlichen Daten aus in- und ausländischen Kleinversuchen plus Praxiserhebungen gesammelt und
  Die Praxiserfahrungen der Bauern, Junghennenaufzüchter und Berater erhoben und gebündelt.
  b.
 
  Punkt a) ergibt ein optimiertes und fundiertes Basiswissen zur Hühnerhaltung.
  Dieses Basiswissen wird den die Bauer schriftlich zur Verfügung gestellt und soll als gemeinsamer Ausgangspunkt für den Versuch dienen. Die Umsetzung dieses Basiswissen soll schon Verbesserungen in bezug auf Kannibalismus und Federpicken bringen.
  Installierung einer Ansprechstelle für die Bauern und Installierung einer "Eingreiftruppe" für den Fall dass Kannibalismus auftritt.
  c.
 
  Die einzelnen Faktoren, die für das Zustandekommen des Kannibalismus ausschlaggebend sind, und ihr Zusammenwirken soll in einem Großversuch (wünschenswert 200 Betriebe, auch Problembetriebe) wissenschaftlich begleitet und erforscht werden. Ziel ist es, herauszufinden ob und wie eine Massen-hühnerhaltung ohne Schnabel kupieren langfristig möglich ist.
 
2.  Um das Programm gem. Punkt 1 zu realisieren wird als nächster Schritt die Bildung einer "erweiterten Projektgruppe" beschlossen.
 
3.  In der Folge soll der Projektmanager die Realisierung des Programms und die Bildung der notwendigen Projektgruppen zur weiteren Ausarbeitung der Details durchführen.
 
4.  Die unterzeichnenden Parteien sind sich einig, dass eine Entschädigung für die am Programm teilnehmenden Bauern und Junghennenaufzüchter erfolgen soll, falls diese durch die Teilnahme am Programm einen finanziellen Schaden erleiden. Nähere Details der Entschädigungszahlungen und deren Finanzierung werden durch eine eigene Projektgruppe ausgearbeitet.
 
Auszug aus der von Prof. Bartussek inzwischen erstellten Projektbeschreibung:

Nationale und Internationale Bedeutung

Von dem Projekt sind in Österreich unmittelbar rund 600 Vertragsbetriebe mit tierschutzgeprüfter/KAT-geprüfter Eiererzeugung von rund 1,2 Millionen Hennen und 18 Packstellen mit einem Jahresumsatz aus dieser Marktsparte von knapp ½ Milliarde ATS, sowie die entsprechende Listenware großer Handelsketten betroffen. Indirekt benötigen alle weiteren Legehennen haltenden Biobetriebe die Lösung des anstehenden Problems. Bei Scheitern des Projektes ist diese gesamte bisher erfolgreich aufgebaute Marktnische gefährdet, da weder erwartet werden kann, dass das Schnabelkupierverbot fallen wird noch dass die Betriebe die tierschutzgeprüfte/KAT-geprüfte oder biologische Legehennenhaltung längerfristig weiterführen können, wenn sie mit dem Problem des Federpickens und Kannibalismus alleine gelassen werden. Aus internationaler Sicht - die Probleme sind in ganz Europa die gleichen - könnte Österreich mit der erfolgreichen Durchführung des Projektes seine bisherige Vorreiterrolle in der ökologischen Produktion und im Tierschutz weiter behaupten oder sogar ausbauen und international Lösungs- und Normsetzungsvorschläge einbringen.

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