Finanzielle | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Förderung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Scheidungs-/Trennungsmediationen werden vom Staat finanziell gefördert. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen und der Anzahl der Kinder ab. Den Rahmen der Förderungsmöglichkeiten finden Sie in folgender Übersicht: |
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Kosten geförderter Mediationen gemäß BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN Projekt Familienmediation Tarifsätze des Eigenkostenanteiles 2002 *) Das kostet Sie eine Stunde Mediation: |
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*) Die obigen Tarifsätze gelten pro Co-Mediator/innenteam und pro Klient/innenpaar pro Mediationsstunde. Die einzelnen Mediationssitzungen dauern zwischen 1 und 2 Stunden und werden nach der jeweiligen Dauer abgerechnet. Die auf die vollen Honorarsätze fehlenden Beträge werden gemäß der obigen Tabelle vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds geleistet (gemäß §§ 14f. der Ausführungsrichtlinien des BMSG vom 7.7.2000, GZ 41 2220/10-VI/1/00). Weisen Mediationspartner nachweislich getrennte Wohnsitze auf, so kann in begründeten Einzelfällen hieraus resultierende besondere finanzielle Belastung bis maximal Euro 365,- geltend gemacht und der Eigenkostenanteil um eine Tarifstufe niedriger angesetzt werden (Punkt 26 der Besonderen Bewilligungsbedingungen des BMSG für die Förderung von Familienmediation gemäß § 39c FLAG). **) Unter "Einkommen" wird das durchschnittliche monatliche Netto-Familieneinkommen (ohne Familienbeihilfe) verstanden – bitte Einkommensnachweise mitbringen. Möchten Sie weitere Informationen über Scheidungsmediation erhalten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie gerne. |